Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Haiprotech GmbH – Elektrotechnik, Retrofit & Sondermaschinenbau
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Haiprotech Coating GmbH, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Haiprotech Coating GmbH hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Wir führen Pulverbeschichtungen nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Beachtung der geltenden Normen durch. Grundlage für die Ausführung sind die vom Kunden bereitgestellten Angaben, Zeichnungen oder Muster. Für die Beschaffenheit des zu beschichtenden Materials ist allein der Kunde verantwortlich.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise genannt sind.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe vor.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis für B2B-Kunden sowie Privatkunden sofort zahlbar. Alternative für Privatkunden: Bei vorheriger schriftlicher Festlegung ist der Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
Bei B2B-Kunden: ist der Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung zu zahlen, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
4.1 Allgemeine Verkaufsbedingungen
Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware
Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt I. annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Streik, Materialmangel oder sonstige unvorhergesehene Umstände entbinden uns von der Einhaltung zugesagter Fristen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
6. Abnahme und Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich gerügt werden, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
Für berechtigte Mängel leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7. Haftung
Unsere Haftung beschränkt sich auf Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Qualitätsvorgaben für die geleisteten Tätigkeiten, müssen im Vorfeld angezeigt und bestätigt werden.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderung gegen den Dritten in Höhe unserer Forderung an uns ab.
9. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Kösseinestraße 3, 95032 Hof
Gerichtsstand ist Hof sofern gesetzlich zulässig – das Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Haiprotech Coating GmbH (Verwaltung)
Wiesenmühle 1; 95632 Wunsiedel
E-Mail:
Haiprotech Coating GmbH (Produktionsstätte)
Kösseinestraße 3
95032 Hof
Handelsregister: HRB7132, USt-ID: DE 223/128/00024